Gesundheitssportverein Brandis e.V.

Liebe Sportlerinnen und Sportler,
Eure Gesundheit liegt uns am Herzen. In der momentanen Situation
können wir während des Rehasportes keinen Abstand von 1,5 m gewährleisten.
Auch unsere Umkleideräume sind dafür leider zu klein.
Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, die Gruppen bis zunächst 01.09.2020 auszusetzen. Die meisten Krankenkassen haben sich auf die Krise eingestellt und bieten an, die Reha-Scheine zu verlängern oder genehmigen sogar ersatzweise Neue .
Da jede Kasse unterschiedliche Regelungen hat, bitten wir, euch selbst bei eurer Kasse zu informieren, wie es im betreffenden Fall gehandhabt wird.

Wichtig für unsere Vereinsmitglieder:

  • Wir buchen Euch bis September keine Beiträge ab
  • Bereits gezahlte Vereinsbeiträge für die jetzigen Monate werden ausgesetzt; die Zeit wird gutgeschrieben und die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um diese Monate.
Wir hoffen, dass wir uns dann alle gesund im September wiedersehen und verbleiben mit sportlichen Grüßen
Eure Übungsleiter des GSV Brandis e.V.



Im November 2004 wurde der Gesundheitssportverein Brandis e.V. gegründet.

Hintergrund

Probleme am Stütz- und Bewegungsapparat sind weit verbreitet. Beschwerden, wie z.B. lang anhaltende Rückenschmerzen, können jedoch oft im Rahmen einer Rehabilitation und während der Behandlung in einer Physiotherapie nicht ausreichend therapiert werden.


Die Erfahrungen aus der ambulanten Rehabilitation und der Sportmedizin zeigen, dass nur mit einer langfristig angelegten, aktiv ausgerichteten Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Die sog. Versorgungskette, Akutversorgung, Rehabilitation und Physiotherapie wird durch eine bewegungsorientierte Therapie hervorragend ergänzt. Bereits erreichte Heilerfolge werden stabilisiert und noch vorhandene Defizite können reduziert werden. Ein solcher Gesundheitssport sollte langfristig, am besten lebenslang durchgeführt werden.


Gesetzliche Grundlagen

Bestehen körperliche Funktionseinschränkungen, hat der Gesetzgeber festgelegt (§ 43 SGB V sowie § 44 SGB IX), dass die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger (BfA, LVA), Sport und Training als sog. ergänzende Leistung zur Rehabilitation unterstützen müssen. Seit 2001 ist dies nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger, die Versicherten haben hierauf nun sogar einen Rechtsanspruch!

Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport/Funktionstraining nach einheitlichen Grundsätzen ablaufen, wurde 1994 die Gesamtvereinbarung über Rehabilitationssport und das Funktionstraining verabschiedet. Darin ist u.a. festgelegt, dass die Kostenbeteiligung der Krankenkassen an solch einer langfristigen Sport- und Trainingstherapie davon abhängig ist, dass die Gruppen von einem gemeinnützigen Verein angeboten werden und dass die Qualität der Kurse vom Behindertensportverband überprüft und zertifiziert wird.